| Früher
war es einfacher, einen Brief, eine Rechnung zu signieren und zu prüfen,
ob eine Nachricht mit einem ungebrochenen Siegel ankommt....
Heute bestehen per
Gesetz Verpflichtungen im Umgang mit elektronischen Dokumenten.
Sie müssen z.B. Ausgangsrechnungen signieren, die elektronisch übermittelt
werden,
um einen optimalen Kundenservice zu bieten.
Nach §14
des UStG sind nur signierte elektronisch übermittelte Rechnungen
vorsteuerabzugsfähig.
Das bedeutet konkret,
dass es nach einer Betriebsprüfung passieren kann, dass der
Vorsteuerabzug von nicht überprüften und angenommenen Online-Rechnungen
dem Finanzamt
rückerstattet werden muß.
CINSIG
erfüllt alle 3 gesetzlichen Anforderungen für rechtsicheren
elektronischen Rechnungsverkehr
in einem Produkt.
Signieren mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
Revisionssicheres Archivieren
Prüfung von eingehenden signierten Rechnungen auf Vorsteuerabzugsfähigkeit
Ihre einfache
Lösung für alle Anforderungen |