Früher war es einfacher, einen Brief, eine Rechnung zu signieren und zu prüfen,
ob eine Nachricht mit einem ungebrochenen Siegel ankommt....

Heute bestehen per Gesetz Verpflichtungen im Umgang mit elektronischen Dokumenten.
Sie müssen z.B. Ausgangsrechnungen signieren, die elektronisch übermittelt werden,
um einen optimalen Kundenservice zu bieten.

Nach §14 des UStG sind nur signierte elektronisch übermittelte Rechnungen
vorsteuerabzugsfähig.

Das bedeutet konkret, dass es nach einer Betriebsprüfung passieren kann, dass der
Vorsteuerabzug von nicht überprüften und angenommenen Online-Rechnungen dem Finanzamt
rückerstattet werden muß.

CINSIG erfüllt alle 3 gesetzlichen Anforderungen für rechtsicheren elektronischen Rechnungsverkehr
in einem Produkt.

Signieren mit einer qualifizierten elektronischen Signatur

Revisionssicheres Archivieren

Prüfung von eingehenden signierten Rechnungen auf Vorsteuerabzugsfähigkeit

Ihre einfache Lösung für alle Anforderungen
         
   
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